Ab 2011 ist das Anfüttern im Rodenbeker Quellental verboten !!!!!!
Es ist GESCHAFFT !!!!!
Der Rodenbeker Teich ist entschlammt.
Das Wehr wird erstmal nicht umgebaut.
Der Vorstand bedankt sich bei der BUE.
Euch viel Spaß in Rodenbek.
Wichtig, Wichtig !!!!!!!!!!
Ab 01.06 2019 zählt das neue
Fischereigesetz !!!!
Es gibt viele Neuigkeiten,
deswegen unbedingt beachten.
Zur Information
Änderung der schleswig-holsteinischen Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes – wichtig vor allem für Touristen und Angler aus anderen Bundesländern!
In Schleswig-Holstein tritt am 1. Juli 2012 die neue Verordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG-DVO) in
Kraft (Verordnung im Downloadbereich der Website der Schleswig-Holstein Landesregierung verfügbar siehe Link unten). Damit werden einige Regelungen in die Praxis umgesetzt, die bereits
mit dem neuen Fischereigesetz vom Oktober 2011 verabschiedet worden waren.
Neuerungen ergeben sich vor allem für Urlauber. So müssen künftig Angler aus anderen Bundesländern, die dort einen gültigen Fischereischein besitzen, in Schleswig-Holstein
zusätzlich die Fischereiabgabe in Höhe von 10 Euro pro Jahr entrichten. Der Kauf der Abgabemarken ist bei allen......
weiterlesen auf
der Website der schleswig-holsteinischen Landesregierung
Bitte auch die Vereinskameraden informieren
Anfütterungsverbot in den stehenden Gewässern des ASV Hamburg
Befreundete Taucher, die im Hohendeicher See ihrem Hobby nachgehen, berichteten in den letzten Jahren immer öfter von dicken Boilie-Teppichen und anderem Anfütterungsmaterial das auf dem Gewässergrund schimmelt und belegten dies mehrfach auch mit diversen Fotos.
Bei dem Anfütterungsmaterial geht es um Mengen, welche durch die Fische nicht mehr konsumiert werden können und durch ihren Phosphoreintrag zu einer Eutrophierung der Stillwasser führen.
Niemand will Massenentwicklungen von Algen in unseren Verbandsgewässern, welche letztlich das Gewässer, die gesamte aquatische Tierwelt und damit auch die Fische schädigen.
Um dem entgegen zu wirken hat sich das Präsidium des Angelsport-Verband Hamburg e.V. einstimmig dazu entschlossen, ein Verbot von Vorfütterung und Anfütterung für die stehenden Verbandsgewässer auszusprechen.
Nicht betroffen davon ist das Feederangeln.
Die Fischereiaufsicht ist angehalten, bei Zuwiderhandlung ein Platzverbot auszusprechen, bei Wiederholung droht der zeitweilige Ausschluss von den Verbandsgewässern.